Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Notfallvertretungsrecht für Ehegatten

- Gesetzgebung

Bundesregierung leitet Gesetzentwurf an Bundestag weiter

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur gesetzlichen Vertretungsbefugnis von Partnern im Krankheitsfall an den Bundestag weitergeleitet. Das Gesetz soll dann greifen, wenn ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertetungsvollmacht vorhanden ist. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sollen dann automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten.

Bundesregierung hat Bedenken gegen gesetzliche Vollmachtsvermutung

Die Bundesregierung "begrüßt" in ihrer Stellungnahme "grundsätzlich das Anliegen der Länder, dem Wunsch vieler Bürger nachzukommen, im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten von ihrem Partner ohne weitere Formalitäten vertreten werden zu können". Sie unterstützt auch das Ziel der Länder, kurzfristige Betreuerbestellungen zu vermeiden. Allerdings äußert die Regierung Bedenken gegen den dafür gewählten Weg einer gesetzlichen Vollmachtsvermutung. Dieser sei in vielen Fällen nicht praktikabel und vor allem mißbrauchsanfällig.

Vorrangig solle daher die weitere Verbreitung der Vorsorgevollmacht gefördert werden. Allerdings hält es die Bundesregierung für denkbar, ein auf die reine Gesundheitssorge beschränktes Notvertretungsrecht für maximal wenige Wochen einzuführen. Erst bei einem längeren Vertretungsbedarf müsste dann ein Betreuer bestellt werden. Dies würde ebenfalls die Betreuungsgerichte entlasten und Missbrauchsgefahren verhindern.

 

Quelle: Aktuelle Mitteilung des Bundestags (hib) Nr. 715 vom 1. Dezember 2016

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