Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neuregelungen im Juli und August auf einen Blick

Hinterbliebenengeld, Kinderehe, Samenspenderegister

Die Bundesregierung erinnert, dass seit Juli mehrere Neuregelungen gelten, die auch das Familienrecht betreffen. Folgende Gesetze traten am 22. Juli in Kraft:

Entschädigung für seelisches Leid

Wer einen Angehörigen durch fremdes Verschulden verloren und dadurch seelisches Leid erfahren hat, soll künftig entschädigt werden - so sieht es das "Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld" vor. Die Regelung gilt bei Fällen wie Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem Behandlungsfehler oder Terror.

Regelungslücke im Betreuungsrecht geschlossen

Ebenfalls in Kraft trat das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten. Damit sind ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich.

Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist laut dem "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind.

Erfahren, wer die leiblichen Eltern sind

Wer vermutet, dass er mit einer Samenspende gezeugt wurde, kann künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspendenregister beantragen. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen wurde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Darin heißt es: "Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln".

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 31.7.2017

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