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Neuregelung zu Kinderehen noch in der Diskussion

- Gesetzgebung

Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende März 2023 eine Regelung im 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.6.2024 eine Neuregelung zu verabschieden. Die Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung dazu gebildet, wie sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufhebung von Kinderehen umsetzen will. Der Diskussionsprozess hierzu sei noch nicht abgeschlossen, schreibt sie in einer Antwort (BT-Drucks. 20/10326) auf zahlreiche Fragen zu dem Thema in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/10184).

 

Weniger als 20 gerichtliche Verfahren seit 2017

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen bis Ende des Jahres 2022 seien insgesamt weniger als 20 gerichtliche Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens wegen der möglichen Unwirksamkeit einer Ehe aufgrund von Minderjährigkeit bekannt geworden, geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Da die Unwirksamkeit von Ehen Minderjähriger unter 16 Jahren kraft Gesetzes eintritt, bedürfe es jedoch keines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Unwirksamkeit, sodass es möglicherweise Fälle unwirksamer Minderjährigenehen gebe, die derzeit in keiner Statistik erscheinen.

In den Jahren 2018 bis 2022 wurden von deutschen Polizeibehörden 26 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 28 minderjährigen Opfern abgeschlossen, wobei in 17 Fällen wegen Verdachts der Zwangsheirat und in zehn Fällen wegen Verdachts des Kinderhandels ermittelt wurde (Mehrfachnennung möglich), heißt es in der Antwort weiter.

Zum Weiterlesen:

"Das Verbot von „Kinderehen“ – die deutsche Regelung aus rechtsvergleichender Sicht" von Philipp Reuß in FamRZ 2019, 1 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

"Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen – eine kritische Würdigung" von Weller/Thomale/Hategan/Werner in FamRZ 2018, 1289 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Ermessen bei Aufhebung einer Minderjährigenehe: AmtsG Frankenthal, Beschl. v. 15.2.2018 – 71 F 268/17 in FamRZ 2018, 749 (m. Anm. Löhnig) [FamRZ-digital | FamRZ bei juris] und AmtsG Nordhorn Beschl. v. 29.1.2018 – 11 F 855/17 E1 in FamRZ 2018, 750 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

"Die verbotene Kinderehe" von Schwab in FamRZ 2017, 1369 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

"Das Verbot der Kinderehe nach neuem Recht aus kollisionsrechtlicher Sicht" von Hüßtege in FamRZ 2017, 1374 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Kinderehen in Deutschland - Stellungnahme der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags e. V. [DFGT] v. 29.11.2016; Berichterstattung: Prof. Dr. Michael Coester in FamRZ 2017, 77-80 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Kinderehen in Deutschland - Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP

Sachverständige sehen Auflösung von Kinderehen zwiespältig  - Heute im Bundestag Nr. 320 vom 18.5.2017

Verheiratung minderjähriger Mädchen - „Save The Children“ veröffentlicht Bericht zu Zahl und Risiken von Kinderehen

Medien greifen „Fall Josephine“ wieder auf - OLG Brandenburg entschied bereits im März über Beziehung der 14-Jährigen zum Onkel

Quelle: Heute im Bundestag (hib) v. 20.2.2024

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