Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neuordnung im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

BMJV legt Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung und Modernisierung vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 22.9.2025 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht. Ziel ist es, bestehende Vorschriften zu strukturieren, zu vereinheitlichen und verständlicher zu gestalten. 

Ein Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht. Künftig soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig sein, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen oder Zwangsgelder anfechten. Vergleichbare Änderungen sind in der Patentanwaltsordnung (PAO) und im Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgesehen. Zudem soll die bislang unklare „missbilligende Belehrung“ durch den Begriff „rechtlicher Hinweis“ ersetzt werden.

 

Änderungen bei Kanzleiabwicklung, Urkundenverwahrung und Inkasso

Der Entwurf sieht ferner Modifikationen bei der Abwicklung von Kanzleien in BRAO, PAO, StBerG und WPO vor, um die Kammern organisatorisch zu entlasten. Auch die Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an den Berufsgerichten soll in verschiedenen Gesetzen vereinheitlicht werden. Von Bedeutung ist zudem die vorgesehene Änderung bei der Verwahrung notarieller Urkunden: Diese Verantwortung soll künftig bei den Archivverwaltungen liegen, was auch die Einsichtnahme – etwa für wissenschaftliche Forschung – erleichtern soll.

Weitere Anpassungen betreffen das Vorsorgeregister, in das künftig auch beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen eingestellt werden können. Im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) soll der Verbraucherschutz gestärkt werden, insbesondere im Bereich des Konzerninkassos. Schließlich sind bürokratische Erleichterungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Syndikusanwältinnen und -anwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften vorgesehen.

Der Referentenentwurf wurde den Ländern und Verbänden zugeleitet; Stellungnahmen können bis zum 31.10.2025 eingereicht werden. Anschließend werden diese auf der Website des BMJV veröffentlicht.

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