Gesetzentwurf der Bundesregierung veröffentlicht
Die Bundesregierung hat am 17.12.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen zu vereinheitlichen, übersichtlicher zu gestalten und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Der Entwurf geht auf Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig zurück und betrifft insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind Änderungen im aufsichtsrechtlichen Verfahren. So sollen Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder künftig einheitlich vor den Berufsgerichten geführt werden, wobei die Verwaltungsgerichtsordnung Anwendung findet. In diesem Zusammenhang soll der bislang nicht klar geregelte Begriff der „missbilligenden Belehrung“ durch den des „rechtlichen Hinweises“ ersetzt werden. Entsprechende Anpassungen sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgesehen.
Weitere Regelungen zu Kanzleien, Berufsgerichten und Notariaten
Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen bei der Abwicklung von Kanzleien vor. Die einschlägigen Regelungen in BRAO, PAO, StBerG und Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sollen so modifiziert werden, dass die Kammern entlastet werden, ohne das bewährte System der Kanzleiabwicklung grundsätzlich in Frage zu stellen.
Weitere Regelungsvorhaben betreffen die Vereinheitlichung der Vorschriften zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an den Berufsgerichten, Änderungen bei der dauerhaften Verwahrung notarieller Urkunden sowie die Erweiterung des Zentralen Vorsorgeregisters um beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen.
Zudem soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden. Künftig sollen die Schutzvorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes auch im Bereich des sogenannten Konzerninkassos gelten. Flankierend sind weitere bürokratische Erleichterungen und punktuelle Anpassungen bei Zulassungs- und Berufsausübungsregelungen für rechtsberatende Berufe vorgesehen.
Der Regierungsentwurf wird nun in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Den Volltext finden Sie auf der Website des BMJV.