Antwort des Bundesministeriums der Justiz auf eine Kleine Anfrage
Das Bundesministerium der Justiz hat bereits mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten „Modernisierung des Familienrechts“ begonnen. Dies geht aus der Antwort (BT-Drucks. 20/1554) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Dabei werde auf umfangreiche Vorarbeiten aus früheren Legislaturperioden zurückgegriffen. Zu diesen zählten vor allem Ergebnisse
- des Arbeitskreises „Abstammungsrecht“ (2015-2017),
- der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ (2016-2017),
- der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ (2018-2019).
Experten werden gehört
Der Arbeitskreis und die Arbeitsgruppen bestanden aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen (Rechtsprechung, Anwaltschaft, Hochschulen). Zu den Arbeitsergebnissen habe das Bundesministerium der Justiz außerdem zahlreiche Stellungnahmen erhalten. „Ob und gegebenenfalls welche weiteren Interessengruppen und Experten im aktuellen Ausgestaltungsprozess noch angehört werden sollten und in welcher Form, wird im weiteren Verlauf noch geprüft werden“, heißt es in der Antwort weiter.
Inwieweit und in welcher Form sich die Bundesregierung dabei mit dem rechtlichen Rahmen des Familienrechts bzw. der „Vorreiterrolle“, wie es in der AfD-Frage heißt, anderer Länder auseinandersetzen wird, werde zurzeit noch geprüft.