Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neues zum Kommissionsvorschlag zum internationalen Abstammungsrecht

EU-Parlament spricht sich für Gesetzentwurf aus

Mit 366 Stimmen gegen 145 bei 23 Enthaltungen sprachen sich die Abgeordneten des EU-Parlaments am Donnerstag, den 14.12.2023, für einen Gesetzesentwurf aus, der sicherstellen soll, dass die Elternschaft eines Kindes in einem EU-Land auch von den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder nach nationalem Recht die gleichen Rechte in Bezug auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Sorgerecht oder Erbfolge haben.

Nachdem das Parlament konsultiert wurde, müssen nun noch die EU-Regierungen einstimmig über die endgültige Fassung der Regeln entscheiden.

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Co-Mutterschaft und Co. – das internationale Abstammungsrecht

Folge 13 des FamRZ-Podcasts "familiensachen"

Unser Gast Tobias Helms, Professor in Marburg und Experte für das internationale Abstammungsrecht, berichtet vom Status Quo bei grenzüberschreitenden Abstammungsfällen: Rechtlich ist die Situation enorm komplex.

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Keine Änderungen im nationalen Familienrecht

Wenn es um die Feststellung der Elternschaft auf nationaler Ebene geht, können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie z. B. eine Leihmutterschaft akzeptieren, doch die von einem anderen EU-Land begründete Elternschaft muss anerkannt werden – unabhängig davon, wie das Kind empfangen oder geboren wurde, und unabhängig von der Art der Familie des Kindes.

Zwar kann der ordre public ein Grund dafür sein, die Anerkennung zu verweigern, aber dies wird nur in streng definierten Fällen möglich sein. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um sicherzustellen, dass es keine Diskriminierung gibt, z. B. gegenüber Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern.

 

Europäisches Elternschaftszertifikat

Die Abgeordneten sprachen sich auch für die Einführung der Europäischen Elternschaftszertifikats aus, die den bürokratischen Aufwand verringern und die Anerkennung der Elternschaft in der EU erleichtern soll. Sie wird die nationalen Dokumente zwar nicht ersetzen, kann aber an deren Stelle verwendet werden und wird in allen EU-Sprachen und in elektronischem Format zugänglich sein.

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