Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neues zu den Gesetzesvorhaben im Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht

BMJ versendet Gesetzentwürfe

Das Bundesministerium der Justiz hat auf Grundlage der bereits veröffentlichten Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts, des Kindschaftsrechts sowie des Unterhaltsrechts drei Gesetzentwürfe erstellt. Diese liegen der FamRZ-Redaktion vor. Sie enthalten u.a. folgende Vorschläge für Neuregelungen:

 

Abstammungsrecht

Es soll künftig die Möglichkeit zur abstammungsrechtlichen Zuordnung eines Kindes zu zwei Müttern (sog. Co- oder Mit-Mutterschaft) geben. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, rechtssicher vor der Zeugung eines Kindes Vereinbarungen über die zweite Elternstelle zu treffen.

In Zukunft soll das Familiengericht im Einzelfall entscheiden, ob das Interesse an der Anfechtung der Vaterschaft das Interesse an dem Fortbestand der Vaterschaft überwiegt, wenn zwischen dem Kind und dem bisherigen rechtlichen Vater eine schutzwürdige sozial-familiäre Beziehung besteht.

 

Kindschaftsrecht

Die gemeinsame Sorge soll auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern  als Folge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch eintreten, wenn nicht ein Elternteil der gemeinsamen Sorge innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen widerspricht.

Verschiedene Betreuungsmodelle einschließlich des Wechselmodells sollen gesetzlich als Umgangsregelung kodifiziert werden.

Gewalt im Familienrecht soll stärker berücksichtigt werden.

Die Möglichkeiten von Elternvereinbarungen über das Sorge- und Umgangsrecht sollen gesetzlich geregelt und erweitert werden.

 

Unterhaltsrecht

Es sollen nun nicht mehr nur das asymmetrische Wechselmodell, sondern auch das symmetrische Wechselmodell geregelt werden. Vorgesehen sind Schwellen für die einzelnen Modelle (bis 29% Residenzmodell, mehr als 29% asymmetrisches Wechselmodell, bei hälftiger Betreuung symmetrisches Wechselmodell).

 

Besprechung am 25. Oktober

Das BMJ hat die Landesjustizministerien für den 25.10.2024 zu einer Besprechung im Bundesministerium der Justiz in einem kleinen Kreis eingeladen. Die in den Entwürfen geregelten Vorhaben sollen vorgestellt und besprochen werden. Es soll außerdem über einen genauen Zeitplan gesprochen werden, „da die Zeit drängt“, wie es im Einladungsschreiben heißt.

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