Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neues Gewalthilfegesetz beschlossen

Bundestag stärkt Schutz für gewaltbetroffene Frauen

Der Bundestag hat am 31.1.2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Damit wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen und ihre Kinder eingeführt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus betont die Dringlichkeit:

Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.Jede dritte Frau – das heißt, wir alle kennen jemanden. […] Erstmals wird der Bund sich daran beteiligen, ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen.

 

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

Das Gewalthilfegesetz beinhaltet:

  • Bundesweiter Rechtsanspruch: Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erhalten Zugang zu kostenlosen Schutz- und Beratungsangeboten.
  • Langfristige Finanzierung: Der Bund beteiligt sich bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung des Hilfesystems.
  • Prävention und Aufklärung: Neben Schutzmaßnahmen werden auch Täterarbeit, Präventionskampagnen und Vernetzungsstrukturen gefördert.
  • Verpflichtung zur Umsetzung: Das Gesetz konkretisiert staatliche Schutzpflichten und setzt Vorgaben der Istanbul-Konvention um.

Der Rechtsanspruch tritt zum 1.1.2032 in Kraft, um den Ländern ausreichend Zeit für den Ausbau der Hilfestrukturen zu geben. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

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