Bundestag stärkt Schutz für gewaltbetroffene Frauen
Der Bundestag hat am 31.1.2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Damit wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen und ihre Kinder eingeführt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus betont die Dringlichkeit:
Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.Jede dritte Frau – das heißt, wir alle kennen jemanden. […] Erstmals wird der Bund sich daran beteiligen, ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
Das Gewalthilfegesetz beinhaltet:
- Bundesweiter Rechtsanspruch: Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erhalten Zugang zu kostenlosen Schutz- und Beratungsangeboten.
- Langfristige Finanzierung: Der Bund beteiligt sich bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung des Hilfesystems.
- Prävention und Aufklärung: Neben Schutzmaßnahmen werden auch Täterarbeit, Präventionskampagnen und Vernetzungsstrukturen gefördert.
- Verpflichtung zur Umsetzung: Das Gesetz konkretisiert staatliche Schutzpflichten und setzt Vorgaben der Istanbul-Konvention um.
Der Rechtsanspruch tritt zum 1.1.2032 in Kraft, um den Ländern ausreichend Zeit für den Ausbau der Hilfestrukturen zu geben. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.