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Neuer Rentenpakt: Mehr Rente für Erziehungszeiten

- Gesetzgebung

Alle Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern gleichgestellt

Am 29.8.2018 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum neuen Rentenpakt beschlossen. Darin hat sie die geplante Neuregelung bei der sogenannten Mütterrente korrigiert. Bei der Rente für Erziehungszeiten (REZ) bekommen künftig alle Erziehenden mit vor 1992 geborenen Kindern einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet.

 

Keine Eltern erster und zweiter Klasse

Zum 1.1.2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. In dem Gesetzentwurf wurden Anfang August u.a. Änderungen für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten vorgestellt. Erziehende mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sollten bei der Bewertung der Erziehungszeiten mit Eltern gleichgestellt werden, deren Kinder ab 1992 geboren wurden. Die Gleichstellung sollte dem ursprünglichen Entwurf zufolge allerdings nur erfolgen, wenn mehr als zwei Kinder erzogen wurden. Bei der Rente sollten dann für jedes Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden, anstatt bisher 2 Jahre.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung monierten am 21.8.2018 der Bundesverbands der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. gravierende konzeptionelle Fehler, durch die der eigentliche Zweck des Gesetzes verfehlt werde. Der Entwurf sei verfassungsrechtlich bedenklich. Nach dem Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG dürfe die Wertschätzung der Erziehungsleistung nicht unterschiedlich ausfallen. „Der Eindruck, es gäbe Kindererziehung ‚1. und 2. Klasse‘ mit unterschiedlicher ‚rentenrechtlicher Wertigkeit‘ darf nicht entstehen“, so die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Anke Voss. Die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. Monika Paulat bemängelte: „Dass die Verbesserung auf Erziehende mit drei und mehr Kindern beschränkt wird, schafft eine gravierende Gerechtigkeitslücke.“

Ursprünglich geplante 3-Punkte-Regelung verworfen

Der Lösungsvorschlag der Vereine lautete, dass alle Erziehende einen weiteren halben Rentenpunkt erhalten sollten. Dieser Vorschlag wurde nun von der Koalition angenommen. „Wir sind froh, dass unsere Kritik an der ursprünglich geplanten 3-Punkte-Regelung aufgenommen wurde und sich die Regierung für unsere gerechtere Lösung entschieden hat.“, sagt Voss, fügt aber hinzu: „Die Finanzierung über die direkte Anbindung an das Rentensystem bleibt ein Fehler, der korrigiert werden muss. Erziehungsleistung muss gesamtgesellschaftlich wertgeschätzt, also aus Steuermitteln finanziert werden.“

Die Pressemitteilung zum Rentenpakt mit Details zu weiteren Neuerungen sowie Infografiken finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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