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Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Damit setzt die Bundesregierung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um, wonach die bisherigen Regelungen teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen, weil sie das Elterngrundrecht leiblicher Väter verletzen. Ziel des Entwurfs ist es, die Grundrechte aller Beteiligten zu wahren und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte, es gehe um eine ausgewogene Lösung, die die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt: Bestehe zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine stabile sozial-familiäre Beziehung, solle dies weiterhin ins Gewicht fallen. Zugleich eröffne der Entwurf leiblichen Vätern neue Möglichkeiten, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen.

 

Inhalte des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht mehrere zentrale Änderungen vor:

  1. Anerkennungssperre: Eine Vaterschaft kann nicht mehr anerkannt werden, solange ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes läuft. So soll ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ verhindert werden.
  2. Differenzierte Anfechtungsregeln: Bei minderjährigen Kindern hängt der Erfolg der Anfechtung künftig davon ab, ob eine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater besteht. Besteht eine solche Bindung, kann die Anfechtung nur in vier gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen erfolgreich sein, etwa, wenn auch zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater eine enge Beziehung besteht oder der Ausschluss der Anfechtung grob unbillig wäre. Das Familiengericht kann die Anfechtung dennoch ablehnen, wenn der Fortbestand der rechtlichen Vaterschaft für das Kindeswohl erforderlich ist. Für volljährige Kinder gilt: Die Anfechtung ist möglich, sofern das Kind ihr nicht widerspricht.
  3. „Zweite Chance“: Der leibliche Vater soll unter bestimmten Voraussetzungen ein abgewiesenes Anfechtungsverfahren wieder aufnehmen können, wenn sich die Umstände geändert haben – etwa wenn die sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater endet.
  4. Anerkennung bei Zustimmung aller Beteiligten: Künftig kann der leibliche Vater mit Zustimmung der Mutter, des Kindes und des bisherigen rechtlichen Vaters die Vaterschaft direkt anerkennen, ohne dass ein gerichtliches Anfechtungsverfahren erforderlich wird.

 

Noch Zeit bis März 2026

Der Entwurf will damit ein System schaffen, das sowohl dem Schutz familiärer Bindungen als auch dem Recht leiblicher Väter auf rechtliche Vaterschaft gerecht wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.3.2026 Zeit, die verfassungswidrigen Regelungen anzupassen.

Die Bundesjustizministerin kündigte zudem weitere Schritte an. Sie möchte noch in dieser Legislaturperiode das Abstammungsrecht insgesamt gerechter machen und auf eine Höhe bringen mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Der Gesetzentwurf ist auf der Website des BMJV abrufbar.

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