Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neue Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

BMJV legt Gesetzentwurf vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 25.8.2025 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der den Schutz vor häuslicher Gewalt deutlich verbessern soll. Familiengerichte sollen künftig in Hochrisikofällen Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können. Dieses Modell orientiert sich an Erfahrungen aus Spanien: Nähert sich ein Täter in verbotener Weise einer betroffenen Person, wird diese umgehend gewarnt. Ziel ist es, Annäherungsverbote wirksam durchzusetzen und so Leben zu schützen.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte: „Elektronische Fußfesseln können Leben retten. Es ist an der Zeit, dieses Instrument auch in Deutschland flächendeckend einzusetzen, um insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen.“

Der Gesetzentwurf ist auf bmjv.de abrufbar.

 

Anti-Gewalt-Trainings und verschärfte Strafen

Der Entwurf sieht weitere Maßnahmen vor: Familiengerichte sollen Gewalttäter verpflichten können, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen, um gewaltfreie Konfliktlösungen zu erlernen. Außerdem sollen Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen künftig härter bestraft werden – das Strafmaß steigt von zwei auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Zusätzlich sollen Gerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, um die Gefährdungslage in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen besser einschätzen zu können.

Das Gesetzespaket zielt darauf ab, den Schutz Betroffener zu stärken und häusliche Gewalt entschlossener zu bekämpfen. Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände versandt; Stellungnahmen sind bis zum 19.9.2025 möglich.

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