Nutzung der alten Formulare nur noch bis 30.11.2023
Das Bundesministerium für Justiz hat die Formulare für die Zwangsvollstreckung umfassend überarbeitet. Sie können ab sofort genutzt werden; Sie finden die Formulare für den
- Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher,
- Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung,
- Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
sowie Hinweisblätter, die Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind, zum Download auf der Website des BMJ.
Aus zwei Formularen wurde ein Formular
Die bestehenden zwei Verordnungen für die Formulare, die seit 2012 bzw. 2015 existieren, wurden in einer Verordnung zusammengeführt. Am 16.12.2022 wurde die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) erlassen und die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) aufgehoben. Auch Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der Formulare wurden umfassend überarbeitet. Die Formulare sind verbindlich. Die bislang geltenden Formulare dürfen noch bis zum 30.11.2023 verwendet werden.