Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung

Nutzung der alten Formulare nur noch bis 30.11.2023

Das Bundesministerium für Justiz hat die Formulare für die Zwangsvollstreckung umfassend überarbeitet. Sie können ab sofort genutzt werden; Sie finden die Formulare für den

  • Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher,
  • Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung,
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

sowie Hinweisblätter, die Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind, zum Download auf der Website des BMJ.

 

Aus zwei Formularen wurde ein Formular

Die bestehenden zwei Verordnungen für die Formulare, die seit 2012 bzw. 2015 existieren, wurden in einer Verordnung zusammengeführt. Am 16.12.2022 wurde die Zwangs­voll­stre­ckungs­formular-Verordnung (ZVFV) erlassen und die Gerichts­voll­zie­h­er­formular-Verordnung (GVFV) aufgehoben. Auch Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der Formulare wurden umfassend überarbeitet. Die Formulare sind verbindlich. Die bislang geltenden Formulare dürfen noch bis zum 30.11.2023 verwendet werden.

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