Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neue EU-weite Verfahrensgarantien für Kinder

Am 11.6.2019 in Kraft getreten

Am 11.6.2019 sind mit der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren EU-weit besondere Verfahrensgarantien für Kinder unter achtzehn Jahre in Kraft getreten. Sie sorgen dafür, dass Kinder in Strafverfahren besonders geschützt werden, genauer

  • dass Kinder von einem Anwalt unterstützt werden,
  • dass sie getrennt von Erwachsenen inhaftiert werden,
  • dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt,
  • dass Vernehmungen auf Video oder in anderer geeigneter Form aufgezeichnet werden.

Die Richtlinie über besondere Verfahrensgarantien für Kinder ist die letzte in einer Reihe von sechs EU-Richtlinien, die bestimmte Verfahrensrechte in der gesamten EU gewährleisten. Sie macht diese Rechte damit vollständig.

 

Kinderrechte gestärkt

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta, sagte anlässlich des Inkrafttretens der neuen Verfahrensgarantien für Kinder:

In Europa sind jedes Jahr neun Millionen Menschen an Strafverfahren beteiligt. Eine gut funktionierende Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass jeder Europäer sich auf eine faire und gleiche Behandlung vor dem Gesetz verlassen kann. Wir müssen unsere Rechtsstaatlichkeit weiterhin verteidigen und pflegen, damit das Vertrauen in unsere Justizsysteme unerschütterlich bleibt und kein Zweifel daran besteht, dass diese unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Gesellschaften schützen können.

Mitgliedstaaten, die die neuen Vorschriften noch nicht umgesetzt haben, müssen dies so schnell wie möglich tun. Die Europäische Kommission wird weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Vorschriften ordnungsgemäß und zum Nutzen der Bürger angewandt werden. Zu diesem Zweck ist geplant, auch Workshops und Expertensitzungen zu veranstalten.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 11.6.2019

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