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Neue Datenbank für notarielle Urkunden

- Gesetzgebung

Gesetzentwurf der Bundesregierung beim Bundestag eingereicht

Die Bundesregierung hat am 9. Dezember den Gesetzentwurf "zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer" beim Bundestag eingereicht. Das neue Gesetz soll die derzeitigen Missstände bei der Verwahrung von Notariatsunterlagen beheben.

Amtsgerichte an den Grenzen ihrer räumlichen Möglichkeiten

Nach geltendem Recht müssen notarielle Urkunden und andere Notariatsunterlagen zwischen fünf und 100 Jahren aufbewahrt werden. In bestimmten Fällen ist sogar eine unbefristete Lagerung vorgeschrieben. Jährlich kommen nach Angaben der damit befassten Stellen rund sieben Millionen Urkunden hinzu. Vor allem die in vielen Fällen für die Aufbewahrung zuständigen Amtsgerichte stellt dies derzeit vor große Kapazitätsprobleme. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfes ausführt, mieten manche Notarinnen und Notare allein für die Verwahrung von Notariatsunterlagen der Amtsvorgängerinnen oder Amtsvorgänger zusätzliche Räume an.

Dokumente sollen künftig elektronisch gespeichert werden

Kernstück der Neuregelung ist daher die Einrichtung eines Elektronischen Urkundenarchivs für die langfristige elektronische Verwahrung von Notariatsunterlagen. Dadurch soll die Aufbewahrungszeit für Dokumente in Papierform verkürzt werden. Die Datenbank dafür soll von der Bundesnotarkammer eingerichtet und geführt werden. Das vorgelegte umfangreiche Gesetzeswerk regelt die damit verbundenen Einzelheiten. Auch die Zuständigkeit für die Verwahrung der Notariatsunterlagen soll neu geregelt werden.

Der Bundesrat hatte bereits am 25. November 2016 zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Der Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen stimmte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung überwiegend zu. Der Gesetzentwurf (18/10607) ist auf der Internetseite des Bundestags einsehbar.


Quelle: Aktuelle Meldungen des Bundestags (hib), Nr. 728/2016

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