Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Daten zum Kinderzuschlag

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke

Die Fraktion die Linke hat eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/5210) an die Bundesregierung gerichtet, die die Bekanntheit und Inanspruchnahme des Kinderzuschlags zum Inhalt hat. Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/5673) geht hervor, dass es im Dezember 2022 308.420 Kinderzuschlagsberechtigte gab. Mit dem Kinderzuschlag wurden in demselben Monat 799.636 Kinder erreicht. Im Januar 2022 waren es 273.329 Kinderzuschlagsberechtigte beziehungsweise 696.320 damit erreichte Kinder.

 

Zu wenig bekannt, zu schwierig zu beantragen?

Kinderzuschlag erhalten Menschen, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, nicht jedoch für den der gesamten Familie. Schon seit Jahren werde die mangelnde Bekanntheit und die Komplexität des Antragsprozesses als Probleme bei der Inanspruchnahme wahrgenommen, so Die Linke in ihrer Vorbemerkung zur Anfrage. Eine Reform im Jahr 2019 sollte unter anderem diesen Umstand beheben. Da es aber immer noch deutliche Missstände gebe, sei es geboten, für eine verbesserte Inanspruchnahme des Kinderzuschlages zu sorgen, so die Fragesteller. Die Antwort der Bundesregierung enthält neben den oben genannten Zahlen unter anderem auch erfragte tabellarische Daten

  • zum Aufkommen der Anträge nach Bundesländern in den vergangenen Jahren,
  • zu Ablehnungsgründen,
  • zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer.

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