Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Konstituierende Sitzung fand in Berlin statt

Am Montag kam der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis trafen sich auch Betroffene im Bundesfamilienministerium. Das so zusammengesetzte Gremium soll bis Sommer 2021 eine Verständigung über konkrete Ziele und Umsetzungsschritte erarbeiten, um die Prävention, Intervention und Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche spürbar zu verbessern und die Forschung weiter voranzubringen.

 

Große Ziele gesetzt

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:

Wenn wir uns die ungebrochen hohen Fallzahlen und die Missbrauchsfälle von Staufen, Lügde oder jetzt Bergisch-Gladbach vor Augen führen, ist völlig klar, dass tausende Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt sind. Wir müssen von 1 bis 2 betroffenen Kindern in jeder Schulklasse ausgehen – dieses Ausmaß darf nicht länger hingenommen werden. Für die Arbeit des Nationalen Rates habe ich mir große Ziele gesetzt. Wir müssen in Deutschland dringend einen spürbaren Rückgang der Missbrauchsfälle erreichen.

Besonders liege Rörig eine Verständigung zu einer umfassenden Prävalenz- und Wirkungsforschung in Deutschland und eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungsinitiative am Herzen.

Nach seiner Konstituierung wird der Nationale Rat in thematischen Facharbeitsgruppen zu folgenden Themenbereichen arbeiten und jeweils zweimal im Jahr 2020 sowie einmal im Jahr 2021 tagen:

  • Schutz und Hilfe,
  • Kindgerechte Justiz,
  • Ausbeutung und Internationale Kooperation,
  • Forschung und Wissenschaft.

Bis zum Sommer 2021 soll der Nationale Rat sich zu konkreten Zielen und Umsetzungsschritten verständigt haben.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 103 des Bundesfamilienministeriums vom 2.12.2019

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