BMJV legt Gesetzentwurf vor
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Ziel ist es, die Schiedsgerichtsbarkeit an aktuelle technische und internationale Entwicklungen anzupassen und den Justizstandort Deutschland weiter zu stärken. Künftig sollen Videoverhandlungen ausdrücklich zulässig sein; auch der Erlass elektronischer Schiedssprüche soll rechtssicher ermöglicht werden. Damit sollen Verfahren effizienter und ressourcenschonender ausgestaltet werden. Der Entwurf ist auf der Website des BMJV abrufbar.
Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs
Neben der Digitalisierung liegt ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Reform auf der Internationalisierung. Für bestimmte Verfahren mit Schiedsbezug vor staatlichen Gerichten soll es möglich werden, englischsprachige Unterlagen ohne Übersetzung einzureichen. Zudem sollen Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren vor spezialisierten Commercial Courts sowie dem Bundesgerichtshof unter bestimmten Voraussetzungen in englischer Sprache geführt werden können.
Zur Stärkung von Transparenz und Rechtsfortbildung sieht der Entwurf vor, die Veröffentlichung schiedsrechtlicher Entscheidungen zu erleichtern. Schiedssprüche sollen grundsätzlich veröffentlicht werden können, sofern die Parteien nicht widersprechen. Entscheidungen staatlicher Gerichte in schiedsrechtlichen Verfahren sollen verpflichtend veröffentlicht werden; der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleibt gewahrt.
Schließlich sollen die Formvorgaben für Schiedsvereinbarungen flexibilisiert werden. Neben der Schriftform sollen künftig auch andere, technologieoffene Formen zulässig sein, sofern die Vereinbarung dokumentiert wird.
Der Referentenentwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Rückmeldungen können bis zum 27.2.2026 abgegeben werden.