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Modernisierung des Abstammungsrechts wünschenswert

Sachverständige sind sich weitestgehend einig

Am Montag, den 18.3.2019, fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema Reform des Abstammungsrechts statt. Gegenstand der Fragen der Abgeordneten war genauer der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Anwesend waren folgende Sachverständige:

  • Dr. Markus Buschbaum, im Familienrecht tätiger Notar aus Köln
  • Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn
  • Stephanie Gerlach von "Treffpunkt", einer Münchener Fach- und Beratungsstelle für Regenbogenfamilien
  • Prof. Dr. Rolf Jox, Katholische Hochschule NRW
  • Prof. Dr. Katharina Lugani, Deutscher Juristinnenbund
  • Anne Meier-Credner, Verein Spenderkinder
  • Prof. Dr. Christopher Schmidt, Hochschule Esslingen
  • Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein
  • Markus Witt, Bundesverein Väteraufbruch für Kinder

Die Experten konzentrierten sich auf Ausführungen zum Modell "Mutter-Mutter-Kind". Sie waren sich weitestgehend einig: Nach der Einführung der Ehe für alle ist eine Modernisierung des Abstammungsrechts wünschenswert.

 

Defiziten des geltenden Rechts begegnen

Nina Dethloff begrüßte die Vorschläge der Grünen zur Gleichstellung von Kindern, die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren werden, mit Kindern in heterosexuellen Partnerschaften. Wie sie erläuterte, sollen zum einen die Ehefrau der Mutter des Kindes unmittelbar mit der Geburt ebenfalls Mutter werden und zum anderen eine Anerkennung der Mutterschaft ermöglicht werden. Diese Anpassungen seien dringend notwendig, um den erheblichen Defiziten des geltenden Rechts zu begegnen. Die Co-Mutterstellung der Partnerin müsse in gleicher Weise wie die Vaterschaft unmittelbar mit der Geburt rechtlich abgesichert werden.

Auch Wolfgang Schwackenberg vertrat die Auffassung, dass im Sinne einer Gleichbehandlung von Kindern gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Paare die Genetik beziehungsweise das bisherige Abstammungsrecht nicht mehr als Ausgangspunkt tauge. Angesichts des Korrekturbedarfs sei die Zielsetzung des Entwurfs daher sehr zu begrüßen. Im Unterschied dazu gebe es beim Adoptionsrecht von vornherein eine andere Ausgangssituation.

Auch Stephanie Gerlach betonte, wie wichtig es sei, dass Kinder aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von Beginn an zwei Elternteile haben. Der Gesetzentwurf trage zur Absicherung des Kindes und der Familie bei. Frauenpaare strebten bisher an, die Mit-Mutter per Stiefkindadoptionsverfahren zum zweiten rechtlichen Elternteil des gemeinsamen Kindes werden zu lassen. Dies sei nachteilig sowohl für das Kind als auch für die ganze Familie. Sie gab zu bedenken, dass die rechtliche Vaterschaft an keinerlei biologische Voraussetzung geknüpft ist.

 

Nur ein erster Schritt in die richtige Richtung

Für den Verein Spenderkinder begrüßte Anne Meier-Credner das Anliegen der Verbesserung des Schutzes von Spenderkindern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Diese seien rechtlich schlechter abgesichert als Spenderkinder, die in eine verschiedengeschlechtliche Ehe hineingeboren werden, erklärte sie. Für sinnvoller als den im Entwurf enthaltenen Vorschlag halte der Verein eine Verbesserung der Rechtsstellung der Kinder durch die Möglichkeit zur präkonzeptionellen Anerkennung durch die Co-Mutter, die auch andere Sachverständige ins Spiel brachten. Zu hinterfragen sei auch die im Entwurf vorgesehene automatische Zuordnung der Ehefrau der Mutter.

Katharina Lugani wünscht sich eine noch umfassendere Reform des Abstammungsrechts. Der Entwurf decke aber zumindest den aktuellen Minimalbedarf an einer Neuregelung ab, erklärte sie. Markus Buschbaum hält den Befund, wonach Regenbogenfamilien weiterhin diskriminiert werden, dem Grunde nach für zutreffend. Allerdings werde allein die Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen der Komplexität rechtlicher und sozialer Elternschaft in Regenbogenkonstellationen keineswegs gerecht. Es seien nämlich auch die Belange der biologischen Väter zu berücksichtigen.

 

Kinder sind nicht Zuordnungsobjekt von Bedürfnissen Erwachsener

Aus der Sicht von Christopher Schmidt vermengt der Entwurf die Regelungsbereiche Abstammungs- und Adoptionsrecht, denn in seinem Zentrum stehe die Begründung einer von der biologischen Situation abweichenden Elternschaft außerhalb des Adoptionsrechts. Eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen im Abstammungsrecht bestehe nicht, erklärte Schmidt, der für eine Änderung im Adoptionsrecht plädierte.

Gegen den Entwurf sprach sich auch Markus Witt aus. Ein Kind könne biologisch nur von einem Mann und einer Frau abstammen - die genetische Abstammung müsse daher Grundsatz im Abstammungsrecht sein. Der Verein wünsche sich hier eine weniger ideologisch geführte Debatte. Zudem seien Kinder Träger eigener Rechte und nicht das Zuordnungsobjekt von Bedürfnissen Erwachsener. Rolf Jox begrüßte das Ziel, die Ungleichbehandlung zu beseitigen, verwies aber auf die Nichtvereinbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen mit geltenden Prinzipien des Abstammungsrechts und sprach sich daher für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus. Es stelle sich jedoch die Frage, ob nicht mit Blick auf die zahlreichen neuen Formen des Zusammenlebens sowie den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ein völlig neues System von Rechten und Pflichten von Personen gegenüber Kindern geschaffen werden sollte.

Auch das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform des Abstammungsrechts und legte in der vergangenen Woche einen Diskussionsteilentwurf vor, auf den in der Anhörung verwiesen wurde.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 286 vom 18.3.2019

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