Öffentliche Anhörung Sachverständiger am 23.3.2026
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft ist in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 23.3.2026 auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während ein Teil der Sachverständigen das Vorhaben als notwendige Reaktion auf missbräuchliche Gestaltungen im Aufenthaltsrecht begrüßte, äußerten andere erhebliche familienrechtliche, verfassungsrechtliche und kinderrechtliche Bedenken.
Es äußerten sich folgende Personen:
- Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes
- Dr. Harald Dörig, Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln
- Simon Japs, Deutscher Städtetag
- Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag
- Dr. Henrike von Scheliha, Bucerius Law School Hamburg
- Susann Thiel, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Thorsten Völker, Abteilungsleiter Migration, Ordnung und Verbraucherschutz im Landkreis Harburg
- Sarah Wagner, Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg
Kritik: Verlagerung aus dem Abstammungsrecht ins Aufenthaltsrecht
Deutliche Ablehnung kam insbesondere aus familienrechtlicher Perspektive. Lucy Chebout sprach von schwerwiegenden familienrechtlichen sowie grund- und menschenrechtlichen Bedenken. Sie hielt die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz für nicht plausibel. Im Ergebnis drohe für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern ein „Sonderfamilienrecht“, das ihre rechtliche Absicherung bereits ab Geburt erschwere.
In eine ähnliche Richtung argumentierte Henrike von Scheliha. Der zentrale Fehler liege darin, die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem zu verlagern. Besonders gravierend seien die Folgen für die Kinder: Solange die erforderliche Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Den Kindern fehle damit ein zweiter rechtlicher Elternteil, mit Folgen für Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Ansprüche.
Auch Susann Thiel kritisierte das Vorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Familien. Belastbare Zahlen für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen nicht vor. Zugleich drohe erhebliche Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, weil vorgeburtliche Anerkennungen faktisch erschwert oder ausgeschlossen würden.
Befürworter: Mehr Rechtssicherheit und wirksamere Missbrauchsabwehr
Andere Sachverständige hielten eine Reform dagegen für überfällig. Harald Dörig bezeichnete eine Neuregelung zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen als dringend erforderlich. Der Entwurf enthalte mit der zwingenden Beteiligung der Ausländerbehörden einen wichtigen Ansatz, müsse aber in den materiellen Voraussetzungen noch nachgebessert werden.
Simon Japs sah den Gesetzentwurf im Grundsatz als sachgerecht an. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von Jugend- und Standesämtern auf fachlich besser ausgestattete Ausländerbehörden beseitige bisherige Informationsdefizite und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Ähnlich äußerten sich Marten Franke, Klaus Ritgen und Thorsten Völker. Sarah Wagner gab zu bedenken, dass es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen könne und schlug vor, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe.
Weitere Infos zur Anhörung finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestags.