Bundesregierung weist zentrale Bundesratsforderungen zurück
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 30.1.2026 zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft Stellung genommen und u. a. weitergehende bzw. präzisere Missbrauchsprüfungen im Aufenthaltsrecht sowie die Streichung einer sorgerechtlichen Begleitregelung angeregt.
In der nun veröffentlichten Gegenäußerung hält die Bundesregierung an wesentlichen Punkten ihres Entwurfs fest: Eine Erweiterung beim Erlöschen von Aufenthaltstiteln (§ 51 I Nr. 9 AufenthG) und Änderungen bei Zuständigkeitsfragen sieht sie überwiegend nicht als erforderlich an. In Bezug auf die Einbeziehung visumfreier sogenannter Positivstaater verweist sie auf zusätzlichen Prüfaufwand und kündigt eine weitere Prüfung im Gesetzgebungsverfahren an.
Außerdem bleibt sie bei der Überprüfbarkeit der Wohnsitzmeldung sowie bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion nach vier Monaten und dem Vierjahreszeitraum bei Mehrfachanerkennungen. Eine Kostenerstattung durch den Bund lehnt sie ab; dagegen will sie den Vorschlag aufgreifen, auch ohne „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ aus Gründen der Rechtsklarheit eine Feststellung der Ausländerbehörde zu prüfen.
Bundestagsberatung steht bevor
Deutlich widerspricht die Bundesregierung dem Bundesrat bei der geforderten Streichung von § 1598 Abs. 3 BGB-E (sorgerechtliche Begleitregelung). Sie verteidigt die Regelung als sachgerechte Ergänzung für Fälle, in denen die zweite rechtliche Elternstelle noch nicht besetzt ist und die Mutter verstirbt oder geschäftsunfähig wird. Zugleich stimmt sie zu, den Beginn der gesetzlichen Vertretungsmacht zusätzlich an die Antragstellung bei der Ausländerbehörde zu knüpfen.
Im Bundestag ist der nächste Schritt bereits terminiert: Die 1. Lesung ist für Mittwoch, 25.2.2026 (18.40 Uhr) angesetzt; anschließend soll der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen werden. Ob Innen- oder Rechtsausschuss federführend wird, ist laut Bundestag derzeit noch offen.