Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Mindestens 39.000 Menschen nahmen seit Januar 2015 Pflegezeit in Anspruch

- Gesetzgebung

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab die Bundesregierung Auskünfte über die Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienzeit in Deutschland: Mindestens 39 000 Personen beanspruchten diese den Angaben zufolge seit dem 1. Januar 2015. Das ergebe sich aus einer vorläufigen Hochrechnung auf Basis einer aktuellen Stichprobe mit Stand vom Juni 2016.

Diese sei Teil einer bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe von 50 000 Personen, die das BMFSFJ bei TNS Emnid in Auftrag gegeben hat. Die Befragung laufe derzeit und solle Anhaltspunkte geben, in welchem Umfang die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz in Anspruch genommen werden. Belastbarere Ergebnisse hinsichtlich der Inanspruchnahme der Freistellungen werden der Antwort der Bundesregierung zufolge erst vorliegen, wenn die Stichprobe abgeschlossen ist.

Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Mit dem Gesetz wurden die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und die Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) miteinander verzahnt. Es wurde ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt und die bisher im FPfZG vorgesehene Gehaltsvorzahlung für die Arbeitszeitreduzierung durch ein zinsloses Darlehen ersetzt, das die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer aufnehmen kann. Zudem wurde mit dem sogenannten Pflegeunterstützungsgeld ein Anspruch auf eine bis zu zehntägige kurzfristige Arbeitsunterbrechung mit Lohnersatzleistung geschaffen.

Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regte an, sich einen Überblick darüber zu verschaffen

  • wie viele Menschen die Pflege- und Familienzeit nicht in Anspruch nehmen können,
  • welche Personen wie lange und in welchem Umfang eine Arbeitszeitreduzierung beantragt haben,
  • aus welchen Betrieben sie kamen.

Die Fraktion stellte bereits im August 2015 und im Januar 2016 Kleine Anfragen in dieser Sache, auf die die „Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller nur wenige konkrete Antworten“ geben konnte.


Quellen: Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8854), Antwort der Bundesregierung (18/9111)

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