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Mehr Kindergeld und höherer Kinderzuschlag

- Gesetzgebung

Neuregelungen zum 1.7.2019

Ab heute steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um 10 Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund 5 Prozent. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien dann 204 Euro statt bisher 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind sind es 210 statt bisher 200 Euro und für jedes weitere 235 Euro statt 225 Euro. Eine zweite Stufe ist zum 1.1.2021 vorgesehen. Geregelt sind die Änderungen im Familienentlastungsgesetz.

 

Kinderzuschlag steigt für Familien mit kleinem Einkommen

Zudem trat heute die erste Stufe der Reform des Kinderzuschlags für Familien mit kleinem Einkommen in Kraft. Die Geldleistung wird auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt zum 1.1.2020.

Die Anpassungen sind im Starke-Familien-Gesetz geregelt. Dieses sieht zudem vor, dass das Kindeseinkommen (z.B. Unterhaltszahlungen) den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern soll, statt wie bisher zu 100 Prozent. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet, auch wenn die Kinder Unterhaltszahlungen oder -vorschuss erhalten. Zudem wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher. So wird die Leistung in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft. Damit müssen Familien auch nicht mehr zwischen Kinderzuschlag und Grundsicherung hin- und herwechseln, wenn ihr Einkommen etwas schwankt.

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