Regierung beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) beschlossen. Dieser sieht eine Modernisierung des Adoptionsrechts und eine verbesserte Unterstützung und Beratung für alle an einer Adoption Beteiligten vor.
Kindeswohl im Blick
Konkret plant die Regierung einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche soll mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.
Den Herkunftseltern soll künftig zudem ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt werden, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch
- die Diakonie Deutschland,
- der Deutsche Caritasverband,
- die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände
befugt sein.
Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung von einer unbegleiteten Adoptionen soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist.
Zum Weiterlesen:
FamRZ-Buch 23: Adoptionsrecht in der Praxis
Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien - DAV veröffentlicht Stellungnahme zu Diskussionspapier des BMJV
Modernisierung des Adoptionswesens - BMFSFJ entwickelt Kernpunktepapier für Reform
Sog. Stiefkindadoption setzt Ehe oder Lebenspartnerschaft voraus - Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.2.2017 – XII ZB 586/15
Entscheidung zur sog. Stiefkindadoption - Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg v. 17.5.20