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Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Abschlussbericht der Expertenkommission im Familienausschuss vorgestellt

Liane Wörner, Professorin für Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz, als auch Friederike Wapler, Professorin für Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, verteidigten am Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Abschlussbericht der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“. Sie erneuerten die darin enthaltene Forderung zur Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch.

 

Ergebnisse der Expertenkommission wurden vorgestellt

Um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, empfehlen die Sachverständigen zum einen, Aufklärung und Prävention zu stärken, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Zudem schlagen sie einen kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln auch nach dem Ende des 22. Lebensjahres und Änderungen bei der Beratungspflicht vor.

Die Beratung ist essenzieller Baustein und Problem. Es ist widersprüchlich, dass eine Pflicht zur Beratung und die Erwartung zur Mitwirkung der Schwangeren bestehen, dass Beratung gleichzeitig zielorientiert und ergebnisoffen sein soll und dass es eine zusätzliche Wartefrist gibt,

erläuterte Wörner in der Sitzung. Die Kommission kommt in dem Bericht ferner zu dem Schluss, dass die Begründungen des Gesetzgebers von 1990 für ein Verbot der Eizellspende, insbesondere das Ziel einer Vermeidung einer gespaltenen Mutterschaft, „heute als überholt und nicht mehr überzeugend gelten“. Eine Legalisierung der Eizellspende sei zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe, die insbesondere den Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleiste, so die Kommission.

 

Kritik von CDU/CSU-Fraktion und AfD-Fraktion

In der Diskussion im Ausschuss betonten die Koalitionsfraktionen, dass sie hinter den Ergebnissen des Abschlussberichts stünden und sich für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stark machten. Denn die aktuelle Gesetzesgrundlage stehe dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen entgegen. Dies unterstrich auch die Gruppe Die Linke. Heftige Kritik kam dagegen von der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion, die der Kommission vorwarfen, nicht unabhängig gearbeitet, sondern „gewünschte Ergebnisse“ geliefert zu haben.

Deutlich wurde in dem Fachgespräch und der anschließenden Fragerunde außerdem, dass es offensichtlich erhebliche, regional abweichende Versorgungslücken für Frauen gibt, die vorhaben, eine Schwangerschaft abzubrechen. Insbesondere staatliche Häuser könnten sich dem verweigern, weil es eben rechtswidrig sei, sagte Wapler. Auf die schlechte Versorgungslage wiesen auch Grüne und die FDP hin, letztere verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es schon im Medizinstudium erhebliche Lücken beim Thema Schwangerschaftsabbrüche gebe.

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