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Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

- Gesetzgebung

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Abschaffung

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2022 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.

 

Kostenheranziehung dämpft Motivation und Engagement

Bisher mussten jungen Menschen sowie alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Auch Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen Menschen stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen. Im Entwurf heißt es:

Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen darin zu unterstützen, sich zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln. […] Die Heranziehung junger Menschen zu den Kosten der Leistung widerspricht diesem Auftrag der Kinder und Jugendhilfe.

Die Befassung von Bundesrat und Bundestag ist für den Herbst/Winter 2022 geplant. Das Gesetz soll zum 1.1.2023 in Kraft treten.

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