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Kontrolle der Betreuungsführung

- Gesetzgebung

Petition zum Thema Betreuungsrecht geht an BMJV

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung am 12.9.2018 beschlossen, dem Bundesjustizministerium eine Petition zum Thema Betreuungsrecht als Material zu überweisen. Den Fraktionen solle diese zur Kenntnis gegeben werden, "soweit die Kontrolle der Betreuungsführung angesprochen wird". In der Eingabe werden folgende Änderungen im Betreuungsrecht gefordert.

Abschaffung der pauschalierten Abrechnung

Zur Vergütungspauschalisierung schreibt der Petitionsausschuss, dass diese in der Betreuungsarbeit dem Abbau von Zeit- und Personalaufwand diene und auch den Betreuten zugutekommen solle. Durch ein aktuelles Forschungsvorhaben solle das bestehende Vergütungssystem überprüft und gegebenenfalls die Möglichkeit alternativer Systeme untersucht werden. Ein darüber hinausgehender Handlungsbedarf sei derzeit nicht gegeben.

Bestellung eines Ersatzbetreuers

Eine generelle Pflicht zur Bestellung eines Ersatzvertreters bei Abwesenheit des amtlich bestellten Vertreters ist nach Ansicht des Ausschusses nicht angezeigt. Schon jetzt hätten Betreuungsgerichte die Möglichkeit, im Einzelfall einen Ersatzvertreter zu bestellen.

Begrenzung der Zahl der Betreuten bei Betreuungsvereinen

In der Beschlussempfehlung heißt es, dass eine generelle zahlenmäßige Begrenzung der von einem Betreuer geführten Betreuungen derzeit nicht vorgesehen sei. Die Zahl der ohne Qualitätseinbuße leistbaren Betreuungen hänge sehr vom Einzelfall ab: Berufsbetreuer mit Mitarbeitern könnten nach Ansicht der Abgeordneten generell mehr Betreuungen leisten als Berufsbetreuer ohne Mitarbeiter. Letztere könnten beispielsweise Buchhaltungsaufgaben an Mitarbeiter übertragen.

Der Petitionsausschuss verweist auf das Forschungsvorhaben "Qualität der rechtlichen Betreuung". Dieses solle u.a. empirische Erkenntnisse liefern, ob und gegebenenfalls welche strukturellen Qualitätsdefizite in der beruflichen Betreuung vorliegen und auf welche Ursachen diese zurückgeführt werden könnten. Es werde dabei auch untersucht, ob Berufsbetreuern die notwendige Zeit für die einzelne Betreuung zur Verfügung steht und mit welchen Maßnahmen verhindert werden kann, "dass Berufsbetreuern in einem solchen Umfang Betreuungen übertragen werden, dass sie die Anforderungen an eine qualitätsvolle Betreuung, welche das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten in den Mittelpunkt stellt, nicht mehr erfüllen können".

Kontrolle der Betreuungsvereine durch externe Revision

Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden laut der Vorlage auch die verschiedenen Instrumente zur Ausübung der Aufsicht und Kontrolle durch die Betreuungsgerichte untersucht. "Auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsvorhabens wird geprüft, ob im Hinblick auf die Kontrolle der Betreuungsführung gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht", schreibt der Ausschuss.

 

Quelle: Aktuelle Meldung (hib - heute im bundestag) Nr. 656 des Bundestags vom 12.9.2018

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