Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kommissionsvorschlag zum Schutz vor Kindesmissbrauch

Sexueller Kindesmissbrauch im Netz soll bekämpft werden

Die EU-Kommission hat am 11.5.2022 eine neue Rechtsvorschrift zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgeschlagen. Der Vorschlag soll dazu beitragen,

  • Kinder vor fortgeführtem Missbrauch zu bewahren,
  • das Wiederauftauchen von Material im Netz zu verhindern,
  • die Täter vor Gericht zu bringen.

Der Gesetzesvorschlag nimmt die Anbieter von Online-Diensten in die Pflicht: Sie müssen Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufdecken, melden und entfernen. Außerdem müssen sie das Risiko, dass ihre Dienste missbraucht werden, bewerten und mindern. Die hierzu getroffenen Maßnahmen müssen mit Blick auf das Risiko verhältnismäßig sein und sind an Bedingungen und Schutzmechanismen gekoppelt. Ein neues unabhängiges EU-Zentrum für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs soll die Diensteanbieter in ihren Bemühungen unterstützen.

 

Europäisches Parlament und der Rat müssen nun entscheiden

Die Vorschriften beinhalten insbesondere Folgendes:

  • Eine Pflicht zur Bewertung und Minderung von Risiken für Anbieter von Hosting- oder Messenger-Diensten
  • Gezielte Aufdeckungspflichten auf Basis von Anordnungen nationaler Behörden der Mitgliedstaaten
  • Verpflichtung der Anbieter von Online-Diensten, Erkennungstechnologien zu nutzen, die von den Behörden zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch bereitgestellt werden
  • Meldepflichten für Anbieter, die Online-Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch aufgespürt haben
  • Pflicht zur umgehenden Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch
  • Pflicht für Internetanbieter zur umgehenden Sperrung des Zugangs zu Bildern und Videos, wenn diese nicht entfernt werden können
  • Besserer Schutz vor „Grooming“
  • Solide Kontrollmechanismen und Rechtsbehelfe

Zusammen mit dem Vorschlag legt die Kommission auch eine Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder vor. Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun über den Vorschlag entscheiden. Sobald die neue Verordnung angenommen ist, wird sie die gegenwärtig geltende Übergangsverordnung ersetzen. Rückmeldungen der Öffentlichkeit zu den Vorschlägen sind mindestens acht Wochen lang möglich.

Genaueres zum Vorschlag finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Den Volltext des Vorschlags ist ebenfalls auf der Website der Kommission abrufbar.

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