Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Koalitionsvertrag: Bestandsaufnahme zur Halbzeit

- Gesetzgebung

Im Familienrecht hat sich viel getan / ist noch viel zu tun

Die Bundesregierung ist seit März 2018 im Amt. Nun legte sie die im Koalitionsvertrag verabredete Bestandsaufnahme zur Halbzeit vor. Hier eine Zusammenfassung für das Familienrecht:

 

Bereits umgesetzte Vorhaben

Erhöhung des Kindergeldes

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart „Familien mit Kindern finanziell besser zu stellen und Kinderarmut zu bekämpfen.“ Dazu wurde in einem ersten Schritt das Kindergeld zum 1.7.2019 erhöht. Für jedes Kind gibt es seitdem 10 Euro monatlich mehr – für die ersten beiden Kinder sind es nun 204 Euro pro Monat, für das dritte 210 und für jedes weitere 235 Euro.

„Gute-KiTa-Gesetz“

Das „Gute-KiTa-Gesetz“ soll die Länder dabei unterstützen, die Qualität der Kitas zu verbessern bzw. die Kita-Gebühren zu senken oder abzuschaffen. Dafür stellt der Bund statt der im Koalitionsvertrag vorgesehenen 3,5 Milliarden Euro bis 2021 nun 5,5 Milliarden Euro bis 2022 zur Verfügung. Zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Bund für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung über das Jahr 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird.

Bis jetzt hat der Bund mit fast allen Ländern die entsprechenden Verträge zum Gute-KiTa-Gesetz geschlossen. Der letzte soll noch im Herbst 2019 unterschrieben werden – danach könnten die Mittel ausgezahlt werden, so heißt es in der Bestandsaufnahme der Regierung. Darüber hinaus habe man die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher gestartet.

„Starke-Familien-Gesetz“

Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurde der Kinderzuschlag erhöht, neu gestaltet und die Inanspruchnahme der Leistung vereinfacht. Zusammen mit dem Kindergeld und den Bildungs- und Teilhabeleistungen soll der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern decken. Ab dem 1.1.2020 erhält er eine größere Reichweite, da die Einkommensgrenzen angepasst wurden. (s. auch FamRZ-Newsletter 10/2019: Wie stark ist das Starke-Familien-Gesetz?)

Gewaltschutz, -prävention und -intervention

Der Bund hat in dieser Legislaturperiode

  • das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Arbeit des dort angesiedelten Betroffenenrates abgesichert,
  • die Laufzeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs verlängert,
  • den „Fonds sexueller Missbrauch“ zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt fortgeführt.

(s. Meldung Konzept zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder - BMFSFJ richtet Amt für unabhängige/n Beauftragte/n ein)

Darüber hinaus wurde ein Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen zwischen Bund, Ländern und Kommunen einberufen, der bis 2020 Vorschläge erarbeitet, wie Gewalt gegen Frauen wirksamer eingedämmt werden kann.

Reform des Adoptionsrechts

Das BMJV gab die Veröffentlichung zweier Gesetzentwürfe zur Adoption bekannt. Aufnehmende Eltern, Kinder und abgebende Eltern – auch in Stieffamilien – sollen künftig umfassend und gut beraten werden. Die Stiefkindadoption soll, wie vom Bundesverfassungsgerichts vorgegeben, auch für unverheiratete Paare möglich werden.

 

Was noch zu tun ist

In ihrer Bestandsaufnahme kündigt die Regierung folgende Vorhaben an:

  • Vorlage des Gesetzentwurfes für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe (noch 2019)
  • Weiterentwicklung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (noch 2019)
  • Veröffentlichung eines Gesetzentwurfs für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz (noch 2019)
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
  • Förderung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung mit 430 Milliarden Euro (2020)
  • Vorlage eines Vorschlags zur Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (2020)
  • Start eines Bundesförderprogramms für Investitionen in und die Modernisierung von Frauenhäusern (2020)

Volltext: Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung

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