Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat am 13.8.2024 im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1.1.2025 in Kraft treten. Den Bundesländern kommen damit in den kommenden zwei Jahren wieder rund vier Milliarden Euro zur Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung zu.
Investition in sieben prioritäre Handlungsfelder
Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege
Drei der bisherigen Handlungsfelder – räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen – entfallen künftig.
Für die Möglichkeit, Bundesmittel zur Beitragsentlastung zu verwenden, ist eine Übergangszeit bis zum 31.12.2025 vorgesehen. Der Anteil der Bundesmittel, den die Länder für Beitragsentlastung nutzen, ist seit Jahren degressiv. Aktuell werden dafür rund 15 Prozent verwendet. Es steht den Ländern frei, durch die zusätzlichen Bundesmittel auch umzuschichten. Von einer Erhöhung von Kita-Gebühren geht das BMFSFJ deshalb nicht aus.
Weiterer Schwerpunkt: Fachkräftegewinnung und -sicherung
Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb. Deshalb führt der Bund die Vorgabe ein, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen muss. Das BMFSFJ setzt damit einen klaren Schwerpunkt bei diesem Handlungsfeld.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 050 des Bundesfamilienministeriums vom 14.8.2024