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„KiTa-Qualitätsgesetz“: Gesetzentwurf veröffentlicht

Beitragsentlastungen künftig nicht mehr möglich

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterentwickelt werden. In den kommenden beiden Jahren werde man vier Milliarden Euro ganz gezielt in die Qualität der Kindertagesbetreuung und frühkindliche Bildung investieren, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „in qualifiziertes Fachpersonal, in gute Ausstattung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Und ganz explizit auch in die sprachliche Bildung.“

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz abgelöst. Es sollen die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen werden.

 

Sieben Handlungsfelder

Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

 

Keine Beitragsentlastungen mehr

Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-Kita-Gesetzes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können, sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung (mindestens 50 Prozent der Mittel) auf die sieben vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist.

Zukünftig soll außerdem die Beitragsgestaltung sozial gerechter werden: Das Einkommen, die Anzahl der Geschwister und die Betreuungszeiten sollen bundesweit verpflichtende Staffelungskriterien für Kita-Beiträge sein. Familien mit geringem Einkommen, die etwa Sozialleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bleiben künftig bundesweit von den Beiträgen befreit.

Volltext: BR-Drucks. 408/22 Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - KiTa-Qualitätsgesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung)

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