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Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

- Gesetzgebung

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf

Der Bundesrat hat in seiner 1017. Sitzung am 11.3.2022 beschlossen (BR-Drucks. 64/22), den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungsvorschläge für das FamFG:

  • Die Einbeziehung von und Befassung mit dem jeweils betroffenen Kind soll gestärkt werden, und zwar auch dann, wenn dieses sich altersbedingt noch nicht hinreichend verbal mitteilen kann.
  • Der Informationsaustausch zwischen Gericht und Jugendamt soll gestärkt werden.
  • Das Gericht soll ausdrücklich verpflichtet werden, mit dem Jugendamt auch die Umsetzbarkeit und die Umsetzung geplanter Maßnahmen zu erörtern.
  • Es soll klargestellt werden, dass das Gericht Anordnungen nach § 1666 III BGB in angemessenen Zeitabständen darauf zu überprüfen hat, ob diese umgesetzt wurden und sich als wirksam erweisen.
  • Die Möglichkeiten des Familiengerichts, den Sachverhalt durch die Anhörung Dritter näher aufzuklären sowie sich sachverständig beraten und unterstützen zu lassen, sollen stärker herausgestellt werden.
  • Das Institut der Verfahrensbeistandschaft soll durch eine Streichung des Regelvorbehalts in § 158 FamFG gestärkt werden.

 

Reprise einer früheren Bundesratsinitiative

Der Bundesratsbeschluss vom Freitag entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im September 2020 in den Bundestag eingebracht hatte (BR-Drucks. 360/20). Dieser zieht Lehren aus dem sogenannten „Staufener Missbrauchsfall“, der 2017 bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Er setzt Empfehlungen der Kommission Kinderschutz um, die nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals eingesetzt worden war. Der Entwurf vom September 2020 hat die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der Diskontinuität.

Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem Vorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.

 

Zum Weiterlesen:

Familienrichter-Fortbildung: Experten sind dafür - Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 25.9.2019

Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle - Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 6.9.2019

Studie zur beruflichen Realität im Jugendamt erschienen - Publikation ermittelt Prozess- und Strukturqualität der Arbeitsvollzüge

Familiengerichtsbarkeit muss Fehlerkultur überdenken: Beitrag von Richter am OLG Stefan Heilmann in FamRZ 2018, Heft 23

Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren - Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Mehr Personal und Fortbildungen für Familiengerichte - Bundesregierung und Länder einigen sich auf Pakt für den Rechtsstaat

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