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Kindesunterhaltsrecht auf dem Prüfstand

- Gesetzgebung

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Das Kindesunterhaltsrecht steht seit Längerem auf dem Prüfstand. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Drucks. 19/3597) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/3317), in der eine monetäre Schieflage infolge der Trennung der Eltern thematisiert wird. Weiter heißt es in der Antwort, dass es immer mehr Fälle gebe, in denen beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung die Betreuung der Kinder übernehmen wollen. Dem sei im Unterhaltsrecht Rechnung zu tragen. Das Bundesjustizministerium untersuche seit 2015 mögliche Lösungsansätze.

Gleichzeitig prüfe das Ministerium auch die Frage nach einem etwaigen kindschaftsrechtlichen Reformbedarf. Im Koalitionsvertrag sei verankert, dass Eltern auch nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem sei festgehalten, dass dies beim Umgang und im Unterhalt stärker berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.

 

Gleichberechtigung bei finanzieller Aufteilung der Elternverantwortung

In der Kleinen Anfrage führte die FDP-Fraktion zum Sachverhalt aus:

Durch eine Trennung der Eltern ändert sich nicht nur das Sozialgefüge für Eltern und Kinder, sondern die Trennung geht meist einher mit einer Verschiebung der finanziellen Lasten. Die von Gerichten angeordneten Entscheidungen orientieren sich dabei noch immer am Residenzmodell. Das führt nicht nur in Bezug auf die Betreuung und Erziehung, sondern vor allem bei der finanziellen Aufteilung der Elternverantwortung zu großen Auseinandersetzungen und Ungleichheiten.

Am 15.3.2018 beriet der Bundestag in diesem Zusammenhang auch einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“. Bei der Debatte zeigte sich, dass alle Parteifraktionen eine gesetzliche Regelung des Wechselmodells begrüßen. Bis auf die FDP lehnten aber alle die Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall ab.


Quelle: Meldung des Bundestags (hib 566/2018) vom 3.8.2018

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