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Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung

Bundeskabinett hat Gesetzentwurf beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 16.3.2022 den gemeinsam vom BMFSFJ und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1.7.2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGBII, SGBXII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGBII, SGBXII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

 

Einführung der Kindergrundsicherung noch nicht in Sicht

Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt. Eine Auszahlung ist außerdem lückenlos bis zur Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung vorgesehen. Diese Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, benötige noch mehr Zeit, sagte Bundesministerin Anne Spiegel im Rahmen eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Februar.

Drucksachen:

BR-Drucks. 125/22 (Gesetzentwurf Bundesregierung)

 

Quelle: Pressemitteilung 018 des Bundesfamilienministeriums vom 16.3.2022

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