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Kinderschutz: Gesetzentwürfe des Bundesrats

- Gesetzgebung

Bundesregierung nimmt Stellung

Der Bundesrat hat kürzlich mehrere Gesetzentwürfe zum Kinderschutz in den Bundestag eingebracht:

  • den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht
  • den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
  • den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes

Dazu hat die Bundesregierung nun wie folgt Stellung genommen.

 

Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das grundsätzliche Anliegen des Bundesrates. Der erneut eingebrachte Entwurf sei „jedoch in wesentlichen Teilen veraltet und im Übrigen nicht zielführend“, heißt es in der Stellungnahme (s. BT-Drucks. 20/1541).

Weiter führte die Bundesregierung aus, dass mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt zwischenzeitlich die Vorschriften zur Regelung der Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen sowie zur Regelung der persönlichen Anhörung des Kindes in Kindschaftssachen (§ 159 FamFG) neugefasst wurden. Damit verbunden waren umfassende Änderungen dieser Regelungen, die über die Vorschläge des Bundesrates hinausgehen (s. dazu auch FamRZ-Podcasts Folge 4 und Folge 7).

 

Änderung von StGB und StPO

Auch in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern stellt sich die Bundesregierung gegen die Länderinitiative. „Die Bundesregierung erachtet die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) als nicht erforderlich, um den Schutz von Kindern zu verbessern. Die effektive strafrechtliche Verfolgung von Kindesentführungen ist auch aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich“, heißt es in der Stellungnahme (s. BT-Drucks. 20/1543).

 

Schutz von Kindern vor Rauchern im Auto

Die Länderkammer legte weiterhin einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/1531) zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vor. Demnach soll künftig in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren das Rauchen verboten sein.

In ihrer Stellungnahme schreibt die Bundesregierung dazu, dass „ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen“ zwar uneingeschränkt begrüßt werde. „Gegen den vorgelegten Gesetzentwurf bestehen aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken. Die Bundesregierung wird den gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen“, heißt es weiter in der Stellungnahme.

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