Bundestag konnte sich nicht einigen
Für die aktuelle Legislaturperiode ist das Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, gescheitert. Nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht konnten sich die Parteien im Bundestag nicht auf eine Formulierung für eine entsprechende Verfassungsänderung einigen. Die Union und Teile der Opposition wollten dem gefundenen Kompromiss nicht zustimmen. Für die Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen. Lambrecht bedauere, „dass der Streit über Detailfragen ein so wichtiges Vorhaben verhindert habe.“
Regierungsentwurf wurde stark kritisiert
Der Gesetzentwurf ging aus dem Abschlussbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hervor. Er setzt die Einigung auf einen Regelungstext um, welche eine vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am 12.1. erzielt hatte. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wurde im Koalitionsvertrag vereinbart.
Zweifel an der Notwendigkeit des geplanten Gesetzes bzw. Kritik am Gesetzentwurf gab es von vielen Seiten (s. auch FamRZ-Newsletter 3/2021 "Kinderrechte im Grundgesetz" mit einem Editorial von Dagmar Coester-Waltjen). Zuletzt machten in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses mehrere Sachverständige auf eine Reihe ihrer Meinung nach vorhandener Mängel aufmerksam.
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