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Kinderrechte in Deutschland: Maßnahmen und Fortschritte

- Gesetzgebung

Bundesregierung legt Bericht vor

Die Bundesregierung hat am 13.2.2019 den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verabschiedet. Diese geben einen Überblick über die Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte von Kindern in Deutschland. Das Kabinett wird das Dokument nun den Vereinten Nationen vorlegen.

 

Erstmals Perspektiven von Kindern mit einbezogen

Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten informiert der Bericht über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen. Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt. Zudem konnten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Stellungnahmen im Berichtsverfahren abgeben.

Der Staatenbericht beinhaltet eine umfangreiche Datensammlung. Diese fasst die wichtigsten Statistiken und Erhebungen mit Bezug auf die Situation von Kindern in Deutschland und die Umsetzung ihrer Rechte zusammen. Damit sich auch Kinder gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden, wird es im April auch eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben.

 

Kinderrechte sind Querschnittsaufgabe

Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention sind verpflichtet, bei den Vereinten Nationen alle fünf Jahre Berichte einzureichen. Darin schildern sie die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte getroffen haben und die dabei erzielten Fortschritte. Dieser Berichtspflicht kommt die Bundesregierung nun nach.

Als nächstes sichtet der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes den Bericht. 18 gewählte Expertinnen und Experten prüfen, ob Deutschland die Einhaltung und Stärkung der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte umgesetzt hat. Darüber hinaus kann das Gremium Empfehlungen für einen noch besseren Schutz von Kindern in Deutschland aussprechen.

 

192 Länder haben Kinderrechtskonvention unterzeichnet

1992 ratifizierte Deutschland das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen“ (kurz: UN-Kinderrechtskonvention). Dieses führt die zentralen, weltweit geltenden Kinderrechte auf, darunter das Recht auf

  • Schutz vor Gewalt,
  • Bildung,
  • Beteiligung,
  • Gleichbehandlung
  • Freizeit, Spiel und Erholung.

Diese Rechte gelten universell. 192 Länder weltweit haben die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet - und damit fast alle Länder der Welt.

 

Zum Weiterlesen:

Kinderrechte ins Grundgesetz - Thema am 24.11. erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates

Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes - Bevölkerung fordert umfangreiche Maßnahmen gegen Kinderarmut

Sachverständige sehen Auflösung von Kinderehen zwiespältig - Heute im Bundestag Nr. 320 vom 18.5.2017

Geburtsurkunden von Flüchtlingskindern - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Geplantes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der Kritik - Heute im Bundestag Nr. 378 vom 20.5.2017

Kleine Anfrage zum Zwang in Kinder- und Jugendheimen - Heute im Bundestag Nr. 179 vom 22.3.2017

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 13.2.2019

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