Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kindergrundsicherung: Erste Lesung im Bundestag

- Gesetzgebung

Viel Gegenwind für Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 9.11.2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung debattiert. Bereits im Vorfeld gab es viel Kritik von Fachverbänden an dem geplanten Gesetzesvorhaben. Auch von der Opposition gab es nun im Bundestag harte Worte: Silvia Breher (CDU/CSU) nannte das Gesetzesvorhaben „die umfassendste sozialpolitische Mogelpackung“. Heidi Reichinnek (Die Linke) betonte, dass eine Leistungserhöhung, Entbürokratisierung und keine Schlechterstellung nötig wären, um die Situation von Kindern zu verbessern – das leiste die Kindergrundsicherung so, wie sie geplant sei, aber nicht.

Kai Whittaker (CDU/CSU) monierte, dass Ministerin Paus das Problem nicht an der Wurzel packe: Statt einer Kindergrundsicherung brauche es „Jobs, Jobs, Jobs“ für die Eltern. Am besten würde die Kinderarmut bekämpft, wenn die Koalition dieses Gesetzesvorhaben sein lasse. Dem schloss sich seine Fraktionskollegin Dorothee Bär an und fragte: „Wie viele Experten-Stellungnahmen brauchen Sie denn noch, die dieses Gesetzesvorhaben in der Luft zerreißen?“. Die gesamte Debatte ist online auch als Video-Aufzeichnung verfügbar.

 

Debatte war Beginn des parlamentarischen Verfahrens

Mit dem Gesetz sollen die bisherigen finanziellen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder zusammengeführt werden. Dies soll vor allem durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien und zu Information und Beratung erreicht werden. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Auch sollen automatisierte Datenabrufe genutzt werden. So will die Bundesregierung bis zu 5,6 Millionen Kinder erreichen, davon fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen.

Im Anschluss der Beratung wurde der Gesetzentwurf in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

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