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Kindergeld soll künftig ohne Antrag ausgezahlt werden

- Gesetzgebung

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will den Bezug von Kindergeld deutlich vereinfachen. Das Bundeskabinett hat am 18.3.2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem das Kindergeld nach der Geburt eines Kindes künftig antragslos ausgezahlt werden kann. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Familien abzubauen.

Vorgesehen ist eine Einführung in zwei Stufen: Zunächst soll das Kindergeld für weitere Kinder automatisch an die Person ausgezahlt werden, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhält. In einem zweiten Schritt soll die antragslose Auszahlung auch beim ersten Kind möglich werden. Voraussetzung ist dann, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind im Inland wohnt, eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

 

Automatisierung nur bei vollständiger Datenlage

Technisch soll das Verfahren so funktionieren, dass das Bundeszentralamt für Steuern nach der Geburt eines Kindes die vergebene Steuer-ID und die Geburtsmeldung an die Familienkasse weiterleitet. Liegt dort eine Kontoverbindung vor, kann die Auszahlung ohne gesonderten Antrag beginnen. Eltern können ihre IBAN bereits heute über ELSTER oder die App „IBAN+“ hinterlegen.

Fehlen einzelne Angaben, etwa weil die Voraussetzungen nicht vollständig automatisiert geprüft werden können, bleibt es beim bisherigen – bereits vorausgefüllten – Antragsverfahren. Nach Angaben des BMF könnten auf diese Weise künftig rund 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen. Zugleich betont die Bundesregierung, dass die Familienkasse auch beim antragslosen Kindergeld weiter prüft, ob ein Anspruch tatsächlich besteht.

Auf den Kabinettsbeschluss folgt nun das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Der Entwurf liegt als Drucksache 175/26 vor.

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