Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kinderehen in Deutschland

- Gesetzgebung

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Standesämter geltendes Recht beachten und aufgrund des seit dem 22.7.2017 in Deutschland ausnahmslos bestehenden Mindestheiratsalters von 18 Jahren keine Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen bei einem Standesamt geschlossen worden ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Drucks. 19/3081) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/2637).  Weiter heißt es darin, der Bundesregierung sei nicht bekannt, ob und gegebenenfalls in wie vielen Fällen nach dem 21.7.2017 im Ausland eine Ehe unter Beteiligung einer unter 16 Jahre alten Person geschlossen worden ist. Bekannt sei lediglich, dass das Verwaltungsgericht Berlin am 30.11.2017 (5 L 550.17 V) beschlossen hat, dass eine in Syrien geschlossene Ehe zweier Syrer nach deutschem Recht unwirksam ist, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung 14 Jahre alt war.

 

Bisher keine Defizite im Vollzug des Gesetzes bekannt

Das Ministerium verweist darauf, dass eine Evaluierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vorgesehen ist. Defizite im Vollzug des Gesetzes seien bislang nicht bekannt geworden. Die Abgeordneten hatten unter anderem nach der Umsetzung und dem Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen gefragt. Die jüngsten Fluchtbewegungen hätten das Phänomen der Kinderehen verstärkt. Minderjährige Personen seien gefährdet, vor ihrer Flucht oder auf dem Fluchtweg verheiratet zu werden.

In FamRZ 2018, Heft 15 (1.8.2018), erscheint eine Entscheidung des AmtsG Kassel (Az. 524 F 3451/17 E1) zur Aufhebung einer Minderjährigenehe mit einer Anmerkung von Dutta sowie eine Entscheidung des OLG Oldenburg (Az. 13 UF 23/18).

Zum Weiterlesen:

Ermessen bei Aufhebung einer Minderjährigenehe: AmtsG Frankenthal, Beschl. v. 15.2.2018 – 71 F 268/17 in FamRZ 2018, 749 (m. Anm. Löhnig) [FamRZ-digital | FamRZ bei juris] und AmtsG Nordhorn Beschl. v. 29.1.2018 – 11 F 855/17 E1 in FamRZ 2018, 750 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

"Die verbotene Kinderehe" von Schwab in FamRZ 2017, 1369 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

"Das Verbot der Kinderehe nach neuem Recht aus kollisionsrechtlicher Sicht" von Hüßtege in FamRZ 2017, 1374 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Sachverständige sehen Auflösung von Kinderehen zwiespältig  - Heute im Bundestag Nr. 320 vom 18.5.2017

Verheiratung minderjähriger Mädchen - „Save The Children“ veröffentlicht Bericht zu Zahl und Risiken von Kinderehen

Medien greifen „Fall Josephine“ wieder auf - OLG Brandenburg entschied bereits im März über Beziehung der 14-Jährigen zum Onkel

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 489 vom 5.7.2018

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