Öffentliche Anhörung im Familienausschuss des Bundestags
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) war am 12.10.2026 Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestags. Die Sachverständigen hielten eine Strukturreform grundsätzlich für notwendig, äußerten jedoch erhebliche Zweifel an den erwarteten finanziellen Entlastungen für die Kommunen. Es wurden unter anderem folgende Sachverständige gehört:
- Elke Alsago, Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- Andreas Dexheimer, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung Diakonie Rosenheim
- Lydia Hajasch, Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
- Andreas Jungnitz, Vorsitzender des Vereins SAM Hameln
- Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz
- Angela Smessaert, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)
- Daniel Thomsen, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem
- eine infrastrukturelle Bildungsassistenz,
- eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe,
- und ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen
vor.
Zweifel an finanzieller Entlastung
Andreas Dexheimer begrüßte das Ziel, die Fachpraxis zu entlasten, betonte jedoch, dass Infrastrukturangebote individuelle Hilfen nur dann ersetzen oder ergänzen könnten, wenn sie tatsächlich vorhanden, ausreichend ausgestattet und für den jeweiligen Bedarf geeignet seien. Lydia Hajasch bemängelte eine fehlende seriöse Kostenfolgenabschätzung. Der Aufbau und Betrieb entsprechender Infrastruktur erfordere erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Heinz Müller verwies auf den notwendigen langfristigen Umbau der Kinder- und Jugendhilfe und sprach sich für einen Finanzierungs- und Umsetzungshorizont von etwa zehn Jahren aus.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnete die Annahme der Bundesregierung, durch den Ausbau infrastruktureller Angebote könnten die Kosten individueller Hilfen zur Erziehung um 30 bis 50 % reduziert werden, als „nicht belastbar“. Statt Einsparungen seien erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen für die Kommunen zu erwarten.
Verschiebung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe kritisiert
Kritik äußerten mehrere Sachverständige auch an der erneuten Verschiebung der ursprünglich für 2028 vorgesehenen Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe.
Angela Smessaert zeigte sich enttäuscht darüber, dass die bereits im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgesehene Gesamtzuständigkeit erneut aufgeschoben werde. Daniel Thomsen verwies darauf, dass die bestehenden Zuständigkeitsgrenzen eine abgestimmte Unterstützung erschwerten und zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien führten.
Neben den Regelungen zur Bildungsassistenz und zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen zum Schutz von Pflegekindern vor. Insbesondere soll die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie verbindlicher ausgestaltet werden.