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Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

BMFSFJ veröffentlicht Referentenentwurf

Am 16.9.2024 hat das BMFSFJ den Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) veröffentlicht. Die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden.

Bisher ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGBVIII nur für Leistungen der Eingliederungshilfe für rund 140.000 Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig. Etwa 300.000 Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind dem Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGBIX zugewiesen. Dadurch ergaben sich regelmäßig Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsbestimmung für Leistungen der Eingliederungshilfe – etwa bei Mehrfachbehinderungen oder der Abgrenzung von seelischen und geistigen Behinderungen. Diese Schwierigkeiten sollen durch das Gesetz beseitigt werden.

 

Gesetz ist Ergebnis eines Beteiligungsprozesses

Der Gesetzentwurf basiert auf Ergebnissen des Beteiligungsprozesses "Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe!", den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Juni 2022 bis Dezember 2023 durchgeführt hat. Dabei haben zusammengenommen über 4000 Beteiligte - Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Länder und des Bundes, aus Fachverbänden und Selbstvertretungsorganisationen, aus Wissenschaft und Forschung sowie nicht zuletzt Expertinnen und Experten in eigener Sache, also junge Menschen mit und ohne Behinderungen und Eltern aus der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe - Gestaltungsoptionen einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert.

Sie finden den Gesetzentwurf auf der Website des BMFSFJ.

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