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Keine Neuigkeiten zur Reform des Namensrechts

- Gesetzgebung

Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe für 1. Quartal 2020 geplant

Die Bundesregierung antwortete kürzlich auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum aktuellen Stand der Reform des Namensrechts. Darin macht sie deutlich, dass sie diesbezüglich die Ergebnisse einer von Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe abwarten möchte. Die Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers sei für das erste Quartal 2020 geplant.

Die Arbeitsgruppe beschäftige sich allgemein sowohl mit bestehenden Unzulänglichkeiten des bürgerlichen Namensrechts, als auch mit Fragen des öffentlichen Namensrechts: Insbesondere gehe es um

  • die Funktion des Namens im Familienrecht,
  • Fragen der Namenskontinuität,
  • Fragen der Namensänderung,

so die Bundesregierung.

 

Geschlechtsspezifische Endungen für Familiennamen

Die FDP-Fraktion erkundigte sich u.a. nach einer künftigen Möglichkeit der Anpassung von Familiennamen bei ethnischen Minderheiten. So sei es etwa nach sorbischer Tradition üblich, dass Frauen nach der Heirat den Nachnamen ihres Ehemannes mit der Endung „-owa“ versehen tragen. Dies erlaube das Namensrecht zurzeit nicht, worin eine rechtliche Diskrepanz zwischen diesen Namen und Namen, die ehemalige Adelsbezeichnungen enthalten, bestehe. Letztere würden nach Ziffer A 1.3.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz geschlechtspezifisch verwendet.

Zur Problematik entgegenete die Regierung, dass sie auch in dieser Frage die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abwarte. Wegen des Grundsatzes der Klarheit und Kontinuität sehe das deutsche Namensrecht vor, dass beide Ehegatten den Ehenamen in der gleichen Form und ohne geschlechtsspezifische Endungen führen. Dem stehe nicht entgegen, dass nach deutschem Namensrecht Adelsbezeichnungen geschlechtsangepasst geführt werden dürfen. Diese Möglichkeit sei im Jahre 1926 durch das Reichsgericht anerkannt worden.

In einem Pressestatement zeigte sich die FDP unzufrieden mit der Antwort der Bundesregierung. Die Hagener Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr findet, dass es Zeit für eine aktive Positionierung sei. Die Bundesregierung nehme den fehlenden Bericht der Arbeitsgruppe als Vorwand, um das Thema zu verschleppen.

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