Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion die Linke
Um die Vorbeugung rassistischer oder vermeintlich rassistischer Vorgehensweisen in Jugendämtern, Familiengerichten und Standesämtern ging es in einer Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 20/8038) an die Bundesregierung. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/8187) mitteilt, sei sie zwar in der Vergangenheit vereinzelt mit Bürgereingaben befasst gewesen, in denen rassistische Diskriminierungen durch Jugendämter geschildert wurden. Diese Schilderungen hätten sich aber nicht verifizieren lassen. Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, ob es strukturelle Diskriminierungen im Zusammenspiel von Jugendämtern und Familiengerichten in Deutschland gebe und der Bundesregierung seien keine Fälle von rassistischer Diskriminierung durch Standesbeamtinnen und -beamte bekannt.
Ungewöhnlich hohe Zahl von Inobhutnahmen?
Die Fragesteller thematisierten auch den „außergewöhnlich hohen (relativen) Anteil der Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung von Kindern mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils“. In ihrer Antwort relativiert die Bundesregierung die Zahlen:
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft, die 2022 wegen Kindeswohlgefährdung von Jugendämtern aufgenommen wurden, sei im Vergleich zu 2021 zwar leicht gestiegen. Den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe des Statistischen Bundesamtes zufolge, auf die die Bundesregierung verweist, lag der Anteil an Inobhutnahmen von Kindern mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils 2022 bei 44 Prozent. 2021 waren es 41,6 Prozent. Damit entsprächen die Zahlen weiter dem Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und Kindern unter 18 Jahren in der Bevölkerung, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Dieser sei zwischen 2021 und 2022 nämlich ebenfalls von 40,1 Prozent auf 42,2 Prozent leicht angestiegen.
Zum Weiterlesen: Islam und deutsche Familiengerichtsbarkeit - Studie von Dutta/Aiwanger kostenlos herunterladen