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Keine Abstimmung über Kinder- und Jugenstärkungsgesetz

- Gesetzgebung

Bundesrat setzt Tagesordnungspunkt am 22.9. erneut ab

Der Bundesrat hat am 22. September 2017 abermals kurzfristig das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) von seiner Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Abstimmung über das zustimmungsbedürftige Gesetz, das der Bundestag am 29. Juni 2017 verabschiedet hatte. Schon in der Sitzung am 7. Juli 2017 hatten die Länder die Abstimmung verschoben.

Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der heutigen Absetzung allerdings noch nicht gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Denn der Diskontinuität zum Ende der 18. Legislaturperiode unterfallen nur solche Gesetze, die im Bundestag noch nicht abschließend behandelt wurden.

Gesetzentwurf wurde im Vorfeld kritisiert

Der Bundestag will mit dem Gesetz Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt schützen und in ihren Rechten stärken. Er hatte dazu insbesondere folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Ärzten
  • Wirksamere Heimaufsicht
  • Zusammenarbeit der Behörden
  • Schutz in Flüchtlingsunterkünften
  • Inklusion als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe

Experten hatten das geplante Gesetz in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses allerdings stark kritisiert. Beanstandet wurde u.a., dass im Entwurf Forschungsstand und Erfahrungswissen zum Großteil unbeachtet blieben. Aufgeführt wurden aber noch zahlreiche weitere Kritikpunkte.

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