BMF-Schreiben vom 22.11.2018
Mit Schreiben IV C 7 - S 3104/09/10001, 2018/0947021 vom 22.11.2018 gab das Bundesfinanzministerium gemäß § 14 I S. 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt. Diese wurden nach der am 18.10.2018 veröffentlichten Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und sind für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2019 anzuwenden.
Im Familienrecht dient die Anlage
- der vereinfachten Ermittlung von Kapitalwerten von Unterhaltsabfindungen (§ 1585 II BGB),
- der erleichterten Berechnung von Versorgungsbezügen im Fall einer Abfindung oder Verrechnung mit anderen Vermögenswerten (§ 6 I Nr. 1 VersAusglG),
- zur Bestimmung eines Schadensersatzanspruchs bei einem dem Versorgungsausgleich entzogenen Anrecht (BGH, FamRZ 2010, 1154 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).
Im Erbrecht kommt die Anlage bei der Bewertung vorbehaltener Nutzungsrechte (Nießbrauch) bzw. vereinbarten Versorgungsleistungen zum Tragen (vgl. Müller, Anmerkung zu BGH, FamRZ 2016, 2100 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).
Die BMF-Schreiben sind zur Veröffentlichung im BStBl I vorgesehen; sie sind abrufbar auf der Internet-Seite des Bundesfinanzministeriums.