Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kammern und Senate für erbrechtliche Streitigkeiten

- Gesetzgebung

Gerichtsverfassungsgesetz ändert sich 2021

Am 1.1.2020 trat das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften in Kraft (BGBl. I 2019, 2633).

Dieses enthält eine für Familienrechtler relevante Neuerung: Es wird ab 1.1.2021 Kammern und Senate für erbrechtliche Streitigkeiten geben.

 

Hohe Qualität der Ziviljustiz sichern

Erforderlich seien die gesetzlichen Anpassungen des Zivilprozessrechts, so die Bundesregierung im Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks. 19/13828), wegen

  • dem Wandel der Lebensverhältnisse,
  • der wachsenden Komplexität der Rechtsbeziehungen,
  • der veränderten Erwartungen an die Justiz.

Mit den neuen Regelungen sichere man auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz. Gleichzeitig solle durch eine Änderung zivilprozessualer Vorschriften eine effiziente Verfahrensführung ohne Einbußen des Rechtsschutzes gefördert werden.

Die maßgeblichen Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes finden sich in Artikel 3 des Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften. Dieser tritt am 1.1.2021 in Kraft.

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