Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kabinett beschließt Entwurf für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz

Einführung bundesweiter Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG) beschlossen. Ziel ist es, bundesweit Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung einzuführen und Kinder mit besonderem Förderbedarf früher und gezielter zu unterstützen.

Künftig soll spätestens im Alter von vier Jahren der Entwicklungsstand von Kindern in verschiedenen Bereichen erhoben werden. Erfasst werden sollen insbesondere die sprachlichen Fähigkeiten sowie die sozial-emotionale, motorische und mathematische Entwicklung. Bei festgestelltem Förderbedarf soll eine passgenaue Unterstützung erfolgen. Um den Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule zu verbessern, sieht der Entwurf außerdem eine Rechtsgrundlage dafür vor, Ergebnisse der Entwicklungsstandserhebung und der anschließenden Förderung an die aufnehmende Schule weiterzugeben.

 

Zusätzliche Unterstützung für Kitas in herausfordernden Lagen

Kindertageseinrichtungen, die einen besonders hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen betreuen, sollen zusätzliche Unterstützung erhalten. Je nach Größe der Einrichtung sind bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen für sprachliche Bildung und Kita-Sozialarbeit vorgesehen. In jedem Bundesland sollen mindestens 10 % der Kindertageseinrichtungen von dieser Förderung profitieren.

Daneben soll die Fachberatung gestärkt werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen zudem verstärkt darauf hinwirken, dass alle Kinder Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten. Vorgesehen sind hierfür unter anderem niedrigschwellige Informations- und Brückenangebote, insbesondere für Familien in herausfordernden Lebenslagen.

 

Rund 9,25 Milliarden Euro bis 2034

Mit dem Gesetz will der Bund seine finanzielle Beteiligung an der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung langfristig fortsetzen. Über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung sollen den Ländern bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Die einzelnen Regelungen sollen anschließend schrittweise umgesetzt werden, damit Länder, Kommunen und Träger die notwendigen Strukturen aufbauen können. Ergänzend verweist das Bundesfamilienministerium auf das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung: Von 2026 bis 2029 stellt der Bund hierfür zusätzliche vier Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur bereit.

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