Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kabinett beschließt Änderung des Personenstandsgesetzes

Dritter positiver Geschlechtseintrag „divers“ wird möglich

Das Bundeskabinett hat am 15.8.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Dieser sieht vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten „weiblich“ und „männlich“ die Angabe „divers“ für das Geschlecht eintragen kann. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Prof. Dr. Günter Krings, erklärte: "Bei der Entscheidung für die Angabe 'divers' wurden die Anregungen der betroffenen Verbände aufgegriffen. Ziel war es, einen Begriff zu verwenden, den die Betroffenen als nicht diskriminierend empfinden.“

 

Keine Verknüpfung mit Reform des Transsexuellenrechts

Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt bisher ohne eine Geschlechtsangabe eingetragen werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 genügt diese Regelung allerdings nicht dem Grundgesetz. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben der Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb sei es notwendig gewesen, das Gesetz auf einschlägige Regelungen zu beschränken und es nicht mit einer Reform des Transsexuellenrechts zu verknüpfen, so Krings.

Den Volltext des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben finden Sie auf der Website des BMI.

 

Zum Weiterlesen:

BVerfG fordert drittes Geschlecht für Eintrag in Geburtenregister - Pressemitteilung des BVerfG vom 8.11.2017

Kein drittes Geschlecht im Geburtenregister - Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 4.8.2016

Recht intersexueller Menschen auf adäquate Bezeichnung - Österreichischer VfGH fordert verfassungskonforme Interpretation des Personenstandsgesetzes

 

Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 15.8.2018

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