Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Justiz soll bis 2025 digitaler werden

- Gesetzgebung

Bundesregierung veröffentlicht neue Digitalstrategie

Die Bundesregierung hat ihre neue Digitalstrategie beschlossen und am 31.8.2022 vorgestellt. Die Strategie „soll den digitalen Aufbruch ermöglichen und den Umsetzungsstau vergangener Legislaturperioden auflösen.“ Das Papier verspricht auch eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung: die Justiz soll digital werden.

 

Zivilverfahren sollen vollständig digital geführt werden

Genauer sieht der Entwurf folgende Punkte für eine Digitalisierung der Justiz vor: In Deutschland sollen bis 2025

  • eine gesetzliche Regelung für die Erprobung vollständig digital geführter Zivilverfahren geschaffen und an einzelnen Pilotgerichten mit der Erprobung vollständig digital geführter Zivilverfahren begonnen werden,
  • Justizdienstleistungen in einer digitalen Rechtsantragstelle angeboten werden und dafür bis Ende 2023 eine entsprechende Software entwickelt werden,
  • die gesetzliche Regelung für die digitale Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Bild, Ton und automatisiertem Transkript geschaffen werden,
  • das bundeseinheitliche Videoportal der Justiz deutschlandweit für Videoverhandlungen und Online-Termine der Justiz spätestens genutzt werden,
  • Gesetze und Verordnungen elektronisch verkündet werden,
  • eine Schnittstelle für die kontrollierte Übergabe von Justizdaten zur Ermöglichung KI-gestützter cloudbasierter Justizdienste geschaffen werden,
  • ein Konzept für eine bundesweite Justiz-Cloud der Zukunft entwickelt werden.

Auf der offiziellen Digitalstrategie-Website heißt es u.a., dass Gerichte und das gesamte Justizsystem große Schritte in Richtung Digitalisierung gehen müssen. „Aktenbündel“ sollen bald der Vergangenheit angehören.

Die vollständige Version der Digitalstrategie finden Sie online unter digitalstrategie-deutschland.de. Ende September veröffentlicht die FamRZ eine neue Podcast-Folge zum Thema "Digitalisierung der Justiz" mit Richter am OLG Dennis Müller. Sie wollen sie nicht verpassen? Abonnieren Sie den FamRZ-Newsletter!

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